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“Österreich ist frei” – am 15. Mai 1955 wurde der Staatsvertrag von Vertretern aus Frankreich, Grossbritannien, der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten unterzeichnet. Mit diesem Vertrag wurde Österreich nach dem zweiten Weltkrieg seine staatliche Souveränität wiedergegeben.
Österreich verpflichtete sich in diesem Pamphlet, ab sofort keine politische und/oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland einzugehen, die Minderheitenrechte der in Österreich lebenden Slowenen und Kroaten zu achten, eine demokratische Regierung zu unterhalten sowie alle aktiven nationalsozialistischen Organisationen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs stimmten den Punkten anstandslos zu und versprachen im Gegenzug, ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung keine Truppen sowie Kriegsgerät auf österreichischem Hoheitsgebiet zu stationieren.
Anno 1965 entschloss sich die Bundesregierung, den 26. Oktober zum “Österreichischen Nationalfeiertag” auszurufen. Im verabschiedeten Bundesgesetz vom 25. Oktober 1965 steht:
“Eingedenk der Tatsache, dass Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen”.
Seitdem werden jedes Jahr am 26. Oktober landesweit Feste gefeiert. Unter anderem können Kunstinteressierte am Nationalfeiertag in der österreichischen Hauptstadt Wien sämtliche Bundesmuseen kostenlos betreten und die ausgestellten Werke beäugen. Ferner öffnet just an diesem Tag auch der Sitz des Bundespräsidenten seine Pforten – wie schön.
Mit freundlichen Grüssen
Reinhard Pfaffenberg