Die Höhe des Taschengeldes
ist ein oft diskutiertes Thema in den Familien.
Eltern sollten
sich an folgende Vorschläge halten:
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Kinder von 0 bis 6 Jahre erhalten kein Taschengeld.
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Kinder von 6 bis 12 Jahren sollten 6 Euro im Monat erhalten.
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Kinder von 12 bis 16 Jahren sollten 12 Euro erhalten.
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Kinder von 16 bis 21 Jahre sollten maximal 18 Euro im Monat
erhalten.
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Kinder ab 21 Jahren sind schon Erwachsene und sollten kein Taschengeld
mehr erhalten.
Sollte sich
der Jugendliche unlöblich verhalten, können die Eltern selbstverständlich
das Taschengeld kürzen.
Sinnvolle Anschaffungen der Jugendlichen:
- Malstifte
- löbliche Tageszeitungen
(z.B. Bunte oder Stern)
- Bibel
- Rosenkranz
- Kerzen für die Kirche
- Ballaststoffreiche Riegel
aus dem Reformhaus
Unlöbliche
Anschaffungen (Eltern sollten das Taschengeld sofort einziehen,
wenn sich Ihr Kind ein solches Produkt kauft)
- Weichwaren für den elektronischen
Heimrechner
- Fernseh-Spiele
- Musik-Tonträger (z.B. Musikkasetten)
- Strichmännchen-Hefte (unlöblich:
Comics)
- unredliche Zeitschriften
(z.B. Bravo)
- Rollbretter, Inschnur-Segler
oder dergleichen
- Essen bei McDonald oder
anderen Schnell-Ess-Gaststätten
- Lichtspiel-, Tanzlokal
oder Gaststätten Besuche
Eltern sollten
die Kinderzimmer täglich nach unlöblichen Produkten durchsuchen
und ggf. Massnahmen ergreifen.
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