Sehr verehrte Damen und Herren,
gegen 7 Uhr wurde ich durch sehr aggressives NOKIA Handtelefonläuten aus einem schönen Traum gerissen. Meine unterbelichtete Mieterin Sandra meldete sich und erzählte, dass ich mich glücklich schätzen kann, am Abend dem Bruce Springstein Konzert im “Rogers Center” beizuwohnen – papperlapapp. Im weiteren Gesprächsverlauf kam das Kind auf einen Brief der Gebühreneinzugszentrale GEZ zu sprechen und berichtete, dass sie schon wieder ein ellenlanges Formular im Briefkasten vorfand, welches vom Hauseigentümer ausgefüllt werden muss. Die Schnüffler wollen in Erfahrung bringen, wie viele Personen in der Villa im Waldweg wohnen und ob die Adresse auch von einer Firma genutzt wird. Selbstverständlich fordere ich Sandra mit erhobenem Zeigefinger auf, keine Angaben zu machen und den Brief spornstreichs wegzuwerfen.
Während des Frühstücks vereinbarte ich mit meinen Verwandten, dass wir morgen eine kleine Abschlussfeier im Garten veranstalten sollten. Edelbert war kaum zu bändigen und machte sich während der Vormittagsstunden daran, in Marias Beisein zum St. Lawrence Market zu krusen, um vitaminreiches Grillfleisch einzukaufen. Unterdessen leistete ich meinem Bruder im Arbeitszimmer Gesellschaft und wurde Zeuge, wie er Baupläne studierte und unzählige Telefonate mit seinem Prokuristen führte. Natürlich habe ich Georg ins Gewissen geredet und ihn ermutigt, etwas kürzer zu treten und sich nicht zu überarbeiten. HEUREKA – immerhin ist mein Bruder nicht mehr der Jüngste.
Nach dem Mittagessen und einem entspannten Kaffeekränzchen mit Schokoladenkuchen und brühfrischem Bohnentrunk, rasten wir gegen 17 Uhr zum “Rogers Center”. Im Zentralbereich der futuristischen Sportarena warteten bereits James, Amanda und der kleine David. Die Kinder führten uns plappernd auf den Upper Rang (löblich: Oberrang), wo sieben Sitzplätze reserviert waren.
Weil bis zum Konzertbeginn noch etwas Zeit blieb, schlenderte ich mit Prof. Kuhn durch die Freiluftarena und brachte heraus, dass das im Jahre 1989 eröffnete Stadion das erste seiner Art war, das mit einem vollständig verschliessbaren Kuppeldach ausgestattet wurde – wie aufregend.
Die Horrorschau begann mit kurzer Verspätung um 20.00 Uhr. Herr Springstein präsentierte sich in bester Spiellaune und stimmte während des knapp dreieinhalbstündigen Spektakels viele seiner Hitparadenerfolge an. Während Amanda und James die Hüften kreisen liessen und auf und ab hüpften, durfte David auf meinem Schoss Platz nehmen und die Schau mit aufgesetzten Ohrenschützern verfolgen. Mein löblicher Grossneffe war von der Musik sichtlich angetan und will jetzt auch noch Schlagzeug lernen – das ist wieder typisch.
Weit nach Mitternacht waren wir dann endlich wieder zu Hause. Ich schleppte mich mit letzter Kraft ins Stadthaus meines Bruders und fiel völlig erschöpft ins Bett. Leider schreckte ich während der Nacht immer wieder hoch und ärgerte mich über das laute Rauschen in meinen Ohren. HEUREKA – an diesem Beispiel sieht man anschaulich, dass Hartfelsenkonzerte äusserst gefährlich sind und sogar krank machen können.
Während ich mich einem ohrenbetäubenden Konzert stellen musste, wurde in Norwegen der Terrorist Anders Behring Breivik zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Wie jeder weiss, zündete der Heini im Juli 2011 eine Autobombe im Regierungsviertel von Oslo. Darüber hinaus ermordete Breivik auf der Insel Utøya 77 Menschen und sorgte dafür, dass ein ganzes Land ins Chaos gestürzt wurde. Zuvor veröffentlichte er im Internetz das Manifest “2083: A European Declaration of Independence” (löblich: “2083: Eine Europäische Unabhängigkeitserklärung”) und stellte klar, dass die freie Welt vom Islam bedroht werde. Auch ein Video wurde bereitgestellt und Breivik rief alle freiheitsliebenden Menschen auf, auf die Grundsätze “Stärke, Ehre, Aufopferung und Märtyrertum” zu vertrauen und unerschrocken gegen die Islamisierung vorzugehen.
Am Nachmittag des 24. August 2012 kamen die Richter überein, dass Breivik der Gesellschaft unvorstellbare Wunden zugefügt hat und für mindestens 21 Jahre ins Gefängnis wandern muss. Nach Ablauf der Hauptstrafe wird alle fünf Jahre aufs Neue überprüft, ob er in Sicherungsverwahrung bleiben muss.
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