Meine Ratschläge für elektronische Versteigerungen
Eine redliche Reportage von Reinhard Pfaffenberg

 

 

 

Derzeit kommt es immer mehr in Mode, unnützen und defekten Kram in elektronischen Auktionshäusern zum Verkauf anzubieten.

In sogenannten Auktionshäusern können Menschen gebrauchte Waren, wie z.B. Heimrechner Spiele, Musikkompaktscheiben und sogar Kleidungsstücke zum Kauf oder zur Versteigerung anbieten. Meistens handelt es sich dabei um minderwertige oder defekte Waren. Im Laufe der Versteigerung steigt der Preis immer mehr in die Höhe. Der Käufer bezahlt am Ende meistens einen überteuerten Preis für eine Ware, die es in den meisten löblichen Einkaufsmärkten viel billiger gibt.

 

 

Diese Beispiele habe ich im grössten Auktionshaus namens E-Kauf (unlöblich: E-Bay) gefunden:

Ein Herr bietet getragene Unterhosen (gereinigt) zum Preis von 16 Euro an. HEUREKA - hierbei handelt es sich sogar um Gummi-Unterhosen. Diese Unterhosen sind äusserst unlöblich und bringen einen redlichen Menschen umgehend zum Schwitzen. 
VORSICHT: Löbliche Unterwäsche bekommt man im Einkaufszentrum schon ab 2 Euro.
 
Ein Herr bietet das berüchtigte Heimrechner-Spiel "Conterstrike" zum Kauf an. 
VORSICHT: Dieses Heimrechnerspiel ist erst ab 18 Jahren freigegeben und darf wegen des neuen Jugendschutzgesetztes überhaupt nicht angeboten werden. Ich habe umgehend Anzeige erstattet.

In der Rubrik "Musikkompaktscheiben" habe ich insgesamt 12 Angebote für "Alice Cooper" Krachmusik gefunden. Ausserdem werden sogar unlöbliche und unkeusche "Eminem" Kompaktscheiben angeboten. 
VORSICHT: Diese Musik ist sehr unkeusch und führt unweigerlich zum Gehirnbrand. Hören Sie keusche Volksmusik.

Natürlich sind elektronische Versteigerungshäuser nicht nur ein Tummelplatz von Betrügern und unlöblichen Anbietern. Auch redliche Menschen können sich an den Versteigerungen beteiligen oder selbst redliche Waren anbieten.

 

Auch ich habe die Anschnur-Versteigerung ausprobiert und habe eine hochwertige aber leicht defekte Aluminium-Leiter angeboten.
Nachdem ich mich mit meinem löblichen Namen bei E-Bucht registriert hatte, habe ich die Leiter in der Rubrik "Hausrat" angeboten und 99 Euro verlangt. Dieser Preis ist wirklich gerechtfertigt, weil diese Leiter vor 12 Jahren immerhin 239 DM gekostet hat. 
Die rostigen Stellen habe ich redlichst abgeschleift und mit löblicher Farbe überpinselt. Die heruntergebrochene Trittstufe habe ich wieder mit Klebeband befestigt und ebenfalls übermalt.
HEUEKA - Elektronische Auktionshäuser funktionieren wirklich. Schon nach kurzer Zeit habe ich das erste Angebot für meine Leiter erhalten. Ein redlicher Herr hat 100 Euro geboten. Nach Ablauf der Auktion stieg der Preis sogar auf 117 Euro. Umgehend habe ich mich mit dem Käufer per elektronischen Brief in Verbindung gesetzt und ihm die Leiter mit der Deutschen Post AG per Nachnahme Sendung zugeschickt. 
Der Herr war wohl sehr zufrieden mit seinem Einkauf, ich habe jedenfalls keine Reklamation erhalten. Ehrlichkeit zahlt sich im Leben immer aus.

Nachtrag vom 14.06.2003:

Vor einigen Tagen fand ich bei einem löblichen Waldspaziergang einen hochwertigen Grill. Dieser Grill gehörte zur Hinterlassenschaft diabolischer Rabauken, die offensichtlich ein unkeusches Grillfest veranstaltet hatten. Neben dem Grill fand ich unzählige Bier- und Weinflaschen, sowie benutzte Präservative vor. HEUREKA. Diesen Grill habe ich nun bei einer elektronischen Versteigerung angeboten. Sicher wird der Käufer viel Vergnügen damit haben.





Meine Ratschläge für Versteigerungen:

  • Lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen
    Kaufen sie nur bei älteren und keuschen Herren ein. Jugendliche Anbieter sind meistens unseriös.
  • Vergleichen Sie
    Bevor Sie sich für eine Ware entscheiden, sollten Sie zuerst Ihr löbliches Einkaufszentrum besuchen und die Preise vergleichen.
  • Bezahlung
    Bezahlen Sie Ihre gesteigerte Ware nur auf Rechnung oder per redlicher Nachnahme. Eine Vorauskasse verleitet den Verkäufer zur Unlöblichkeit.
  • Nach Erhalt der Ware
    Überprüfen Sie die Ware umgehend auf Schäden. Sollten Sie einen Schaden feststellen, benachrichtigen Sie sofort die Polizei oder das BKA und stellen Sie Anzeige wegen Betrugs.